Gaffen geht gar nicht – und ist strafbar!
Wer sein Handy rausholt und einen Unfallort filmt, muss nach einer Neufassung des §201a StGB, die seit Januar 2021 gilt unter anderem auch wegen Fotografieren und Filmen verstorbener Personen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.
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